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» Forum » Allgemein » LARP ABC - Charaktere » Rechtsprechung im Phantasy LARP


Rechtsprechung im Phantasy LARP
Hen Torken
Recke

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# 24.08.2012 - 21:03:09
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Wie einige der Diskussionen zeigen, gibt es stark abweichende Meinungen zum Thema Rechtsprechung.

Soll man im Phantasy LARP, weil man ja teils mittelalterliche Charaktere wie Ritter darstellt, auch die Rechtsprechung am Mittelalter ausrichten?

Oder erstellt man sich neue, länderspezifische Gesetze?

Man könnte auch den Anregungen in Büchern folgen.

Oder ist ein Land, das Elfen, Zwerge, Orks und andere Phantasy Wesen beherbergt gar gesetzlos?

Hen Torken von Tyguan
Fürst Amar von Gardant
Hans Spregel - Staffel35
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Gerald
Recke

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# 24.08.2012 - 22:56:18
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Ich denke, ein gesunder mix ist ganz gut, aber ich bevorzuge ein Low-Fantasy-Setting nach mittelalterlichem Vorbild. Eichenau ist auch nach feudalistischem Vorbild erstellt worden.


Zuletzt modifiziert von Gerald am 25.08.2012 - 17:22:26
Maniac
Jungspund

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Posts: 32
# 27.08.2012 - 08:19:45
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Das muss man sich dann überlegen wie die Hintergrundgeschichte des Landes ist. Ein Land das schon immer auf den Mittellanden karten vorkommt, das nie von denen abgeschnitten ist, as kann auch oder wird auch möglicherweise deren gesetzgebung haben.

auch wenn ich eigenbeispiele hasse aber: Gorasia wäre ein land dem ich nur Länderspezifisches zugestehen würde... vom hintergrund wäre es einfach vollkommen unpassend wenn dieses Land, das Jahrhunderte abgeschottet und unbekannt war, die gesetze der typischen Mittellande hat.

Von der Rechtsprechung wäre ich persönlich auch für eine art der Low-Fantasy, soweit wie es im Larp möglich ist... wir kennen alle den wild in der gegen rumpupärtieren Magier der den ende der welt zauber kann... diese muss dann natürlich vor gericht ruhig gestellt werden auf das er eben jenen zauber nicht sprechen kann... wobei ich in solchen fällen eher für zunge ab bin, das beschleunigt die verhandlung nur wenn der angeklagte nicht zu sagen hat Zwinker

Mir keine macht, ich bin gefährlich!

Für neuen bildschirm, ---------> hier bohren (x)
Hen Torken
Recke

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# 01.09.2012 - 12:33:38
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Hm,

also lass uns mal an das nicht abgeschnittene Land Niederlande denken. Es war noch nie von Europa abgeschnitten. und doch....dort ist Marihuana erlaubt. In den anderen Ländern drumherum nicht.

Polen ist auch nie abgeschnitten gewesen und doch kann man dort mit Sylvesterkrachern ganze Häuser in die Luft jagen - hier sind die alle verboten.

In Frankreich geht man mit 60 in die Rente und es dürfen die Piloten ein Glas Wein zum Essen trinken. Hier ist das 67 und das Glas Wein am Vorabend ist erlaubt wegen der französischen Piloten.

In England fä#hrt man llinks - ach nee, die sind ja abgeschnitten Zwinker

So sehe ich die Gesetzgebung in einem LARP-Land der Mittellande nicht unbedingt genau an den Gesetzen der anderen Länder ausgerichtet.

Die Frage, die ich in den Raum stellen möchte, ist die: "Warum soll man die Rechtssprechung am primitiven, europäischen Mittelalter ausrichten?"

Man könnte ebensogut annehmen, die LARP Lande sind weit zivilisierter, als wir es heute sind.
Man könnte auch islamische Staaten der Antike hernehmen.
Wie wäre es mit Asien?
Oder vielleicht ist unser Land erst nach dem Untergang der Zivilisation entstanden und wir haben Ethik und Gesetzgebung über tausende von Jahren ganz neu entwickelt.

Ich möchte dagegen reden, dass man sich am "schlechtesten", historischen Rechtssystem orientiert, das es jemals gegeben hat.

Hen Torken von Tyguan
Fürst Amar von Gardant
Hans Spregel - Staffel35
Dolo - Harlekin der Lust und des Schmerzes
Gerald
Recke

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# 01.09.2012 - 15:24:10
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Naja, ein STück weit heißt das Genre halt Fantasy-Mittellater-Larp... Deshalb orientieren sich halt viele daran.
Gerald
Recke

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# 14.01.2013 - 21:32:00
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Um die Diskussion wieder aufzugreifen:

Ich finde, jeder Adelsherr in Tyguan sollte in seinem Lehen einfach entscheiden wie er reagiert. Ich bin halt ein Fan von der "dunklen" Zeit. DIe Nachbarn Eichenaus können das ja anders halten. So ist jeder zufrieden. Wichtig ist es denke ich, dass man sich dann jedoch den Gesetzen und Weisungen beugt.
Hen Torken
Recke

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# 21.01.2013 - 16:58:27
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Wie wäre es mit einem Eichenauer Strafkatalog?

Die Gebote Eichenaus als Text - wäre sicher cool.

Hen Torken von Tyguan
Fürst Amar von Gardant
Hans Spregel - Staffel35
Dolo - Harlekin der Lust und des Schmerzes
Gerald
Recke

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# 22.01.2013 - 17:33:05
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Diese Gesetze, erlassen durch Graf Heinrich von Eichenauch, Herr über Eichenau und all seine Ländereien, sollen gelten für jeden, der sich auf Eichenauer Grund bewegt.

I. Gericht wird am großen Hofe vom Grafen persönlich, oder von seinen Lehnsmännern mit Namen und Titel an deren Höfen oder Gütern gehalten. Auf seinem Grund hat jeder Lehnsmann die Befugnis, Recht zu sprechen, er ist lediglich an die Weisungen der höheren Lehnsherren gebunden. Zwischen den Lehnsmännern gilt das Fehderecht im Falle von Rechtsgutsverletzungen. Delikte, die sich gegen die Herrn mit Namen und Titel richten, sind nach deren eigenem Ermessen zu bestrafen.

II. Jeder mit Namen und Titel halte sich an die Pflichten und Tugenden seines Standes und seiner Position.

III. Jeder Freie hat das Recht, vor dem Herrn Gehör zu finden. Über Lehnsmänner ohne eigenen Boden entscheidet der, dem sie dem Eid geschworen haben. Er ist ihnen zum Schutze verpflichtet. Findet sich keine Einigung vor dem Grafen zwischen den freien Parteien, so gilt das Fehderecht.

IV. Im Jahre 1408 nach Eichenauer Zeitrechnung heben wir alle Rechte von Elfen, Zwergen, Waldwesen und Tierwesen auf. Sie sind zu Dulden, stören sie jedoch die gegebene Ordnung, so sind sie als Vogelfrei zu betrachten.

V. Todeswürdige Vergehen sind etwa heimtückischer Mord, Falschmünzerei, Inzest, Notzucht, schwerer Raub, Verrat und Spionage. Meineid, Schadenzauber und Hexerei sowie Sodomie, Ehebruch und Bigamie können in schweren Fällen ebenfalls mit dem Tode bestraft werden. Der Bruch des Landfriedens wird ebenfalls mit dem Tode bestraft, wenn nicht zuvor die Fehde erklärt wurde.

VI. Weniger schwere Vergehen sind Diebstahl, Todschlag, Verletzung eines Freien, Beschädigung von Eigentum. Sie werden nach Ermessen des Richtenden bestraft.

VII. Die Fehde muss durch Brief oder den Fehdehandschuh erklärt werden. Geschieht dies nicht, so gelten alle weiteren Handlungen unter Anwendung von Gewalt als Landfriedensbruch. Ist die Fehde rechtmäßig erklärt, so gilt das Fehderecht bis zur Beendigung der Fehde. Steht Eichenau im Krieg, so sollen alle Fehden vorläufig ruhen. Die Lehnsherren seien zudem ihres Standes Gewahr.

VIII. Im Jahre 1408 nach Eichenauer Zeitrechnung erkennen wir das Ceridentum als oberste Religion an. Weiter Religionsgemeinschaften sind zu achten, sofern sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Lästerung gegen den Eynen ist unter Strafe gestellt.

Niedergeschrieben von Emanuel von Sinn,
oberster Schreiber am Hofe Eichenaus


Hier mal ein kleiner Entwurf. Angelehnt am Mittelalterlichen Kirchenrecht bzw. Fehderecht.


Zuletzt modifiziert von Gerald am 23.01.2013 - 10:11:20
Hen Torken
Recke

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# 24.01.2013 - 10:20:25
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Schön, das klingt gut.

Ceridentum - das sollten wir dann in die Religionen aufnehmen. Dazu brauchen wir dann eine Beschreibung dieses Glaubens.

Ehebruch im schweren Fall - äh....??
Das beziehen wir dann aber nur auf Ehen, die in Eichenau geschlossen wurden - gelle ;-)
Und bezahlte Freuden zählen sicher nicht als Ehebruch - oder wird Gerald das Vitalium meiden wollen?

Hen Torken von Tyguan
Fürst Amar von Gardant
Hans Spregel - Staffel35
Dolo - Harlekin der Lust und des Schmerzes
Gerald
Recke

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Posts: 81
# 24.01.2013 - 12:10:35
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In puncto Ceridentum:

nebellegenden.de/ceridentumwiki/index.php?title=Ceridentum

Gerald geht prinzipiell nicht ins Vitalium. Erstens, weil er seiner momentanen Ehefrau (noch) treu ist, bis er sich am Hofe etabliert hat. Zudem würde mir Schatzi denke ich den Kopf abreißen....

Nein, käufliche Liebe ist in Eichenau nicht verboten. Es gibt sogar eine Gasse mit dem Namen "Hurengasse". Du kannst dir ja denken, welches Gewerbe da betrieben wird..

Ein Fürst steht prinzipiell über den Gesetzen eines Grafen und Hen Torken ist denke ich nicht verheiratet, oder?

Außerdem wird der gute Herr von Tannenberg einen Teufel tun und sich gegen seinen baldigen Lehnsherrn stellen. Zudem steht doch der Adel über dem Gesetz *hüstel*
Hen Torken
Recke

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Posts: 103
# 24.01.2013 - 14:08:56
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Ich danke Euch für Eure beruhigenden Worte Smilie

Hen Torken von Tyguan
Fürst Amar von Gardant
Hans Spregel - Staffel35
Dolo - Harlekin der Lust und des Schmerzes
Gerald
Recke

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Posts: 81
# 24.01.2013 - 15:24:47
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Bitte, bitte..
Halvar
Grünschnabel

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Posts: 19
# 01.02.2013 - 19:55:25
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Herr von Tannenberg,

wart Ihr nicht der erste in der Schlange des Vitaliums?Auslachen
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